RECHTLICHES §§§

PFLICHTEN FÜR WEB-SEITEN

Es gibt für WEB-SEITEN-BETREIBER auch Regeln und Vorschriften, die zu beachten sind, was im Grundsatz auch völlig in Ordnung ist. Dass es in Details mal etwas daran auszusetzen gibt, ist bei diesem Umfang (Geltungsbereich) wahrscheinlich eher normal. Und wie der Volksmund schon sagt, man kann es eben nicht allen Recht machen.

Zwei große Bereiche sind primär betroffen, um die soll es hier gehen und das starten wir gleich hier:

  1. IMPRESSUM (rechts oben im Menü zum Testen)
  2. DATENSCHUTZ-ERKLÄRUNG (rechts oben im Menü zum Testen)

Wenn Du diese beiden Seiten auf Deiner WEB-SEITE hast, dann hast Du schon ein ganzes Stück Weg hinter Dir. Warum betone ich diese einfache Tatsache so sehr? Nun, wir werden im Folgenden ein PARADOXON aufzeigen, dafür brauchst Du starke Nerven. Wenn Du das Problem selbst lösen willst wird es schon schwierig.

Es gäbe noch eine Dritte Sache, wenn Du einen SHOP Dein Eigen nennst, das ist genauso erotisch! Lassen wir das aber mal den SHOP-Anbietern zur Lösung übrig, kümmern wir uns um alles außer dem SHOP.

IMPRESSUM PARADOXON

Ich nenne es zur Vereinfachung das IMPRESSUM PARADOXON, so dass wir in der Folge immer von der gleichen Sache sprechen. Dann wiederhole ich noch einmal, dass ich kein ANWALT bin und somit keinem KUNDEN eine RECHTSBERATUNG bieten darf, weil die ANWÄLTE darauf ein MONOPOL haben. Jetzt hast Du auf meiner SEITE www.WEB-SEITE.info meinen WorkShop zur Erstellung von WEB-SEITEN gefunden, er hat Dir gefallen und Du hast ihn gekauft. Jetzt bist Du ein KUNDE von meiner WEB-AGENCY. Bisher noch ganz einfach.

Als AGENTUR-KUNDE von MUNICH-INTERNET erwartest Du natürlich, dass man Dir mit allen Deinen WEB-SEITEN hilft, was ja auch nicht so besonders ist, möchte man meinen. Das Gesetz sieht das anders und unsere ANWÄLTE aber zum Glück auch. Gewöhnlich dürfte ich Dir nicht helfen, weil es eine Rechtsberatung ist und ich kein ANWALT bin. Gehst Du zu einem ANWALT und lässt Dir die benötigten TEXTE machen, vergeht Dir schnell der Appetit, angesichts der Preise.

Hier kommt jetzt der Einfallsreichtum unserer ANWÄLTE bei eRecht24 zum tragen. Man hat dort festgelegt, dass wir für den Preis unseres PREMIUM ABOs, das wir selbst unterhalten die beiden Texte IMPRESSUM und DATENSCHUTZ-ERKLÄRUNG an unsere KUNDEN weitergeben dürfen. Für Dich heißt das zwei Schnäppchen mit einer KLATSCHE, Du hast einen günstigen WorkShop gekauft, der Dir das Erstellen günstiger WEB-SEITEN ermöglicht. Du bekommst zusätzlich die ORIGINAL TEXTE IMPRESSUM und DATENSCHUTZ-ERKLÄRUNG zum einkopieren 1:1 in Deine WEB-SEITEN, die ANWÄLTE sind schon bezahlt und die beiden SIEGEL die mit eingebaut werden können, lassen Dich ruhig schlafen.

Das wäre sonst die Alternative, die Du bestimmt nicht willst, nach allem was Du weißt!

MILLIARDENGRAB-AGENTURDIENSTLEISTUNG

Nach oben scrollen